Es gibt diverse Hunderassen, die innerhalb der so genannten „Kampfhundeliste“ zu finden sind und in verschiedenen Bundesländern mit besonderen Verordnungen und Auflagen an die Besitzer verknüpft wurden. Eine Rasse dieser Kampfhunde ist der American Staffordshire Bullterrier. Ursprünglich stammen diese Kampfhunde aus England. Wirkliche Berühmtheit erreichte diese Hunderasse in den Vereinigten Staaten von Amerika, wohin der Staffordshire Bullterrier im Jahre 1870 exportiert wurde. Diese Hunderasse wurde aus der alten englischen Bulldogge und dem englischen Terrier gekreuzt. In den USA fand diese Rasse sehr schnell Verwendung in den Hundekampfarenen. Seine Anerkennung durch den American Kennel Club empfing der Staffordshire Bullterrier erst im Jahre 1935. Seine kompakte Form und sein robustes Wesen machten diese Hunderasse sehr beliebt. Einige Jahre Später, nämlich 1972, wurde dem Namen noch das Wort „American“ hinzugefügt, damit man eine eigenständige Rasse hatte. Damit konnte man den neu „erfundenen“ American Staffordshire Terrier als eigenständige Rasse züchten.
Obwohl Hundekämpfe zu dieser Zeit bereits längst verboten waren, wurden auch weiterhin Kämpfe mit Hunden durchgeführt, allerdings hinter verschlossenen Türen. Im Laufe der Jahre hat sich diese Hunderasse zu einem hervorragenden Begleithund entwickelt, was auch auf gezielte Zucht zurückzuführen ist. Entgegen aller Erwartung entwickelte sich der American Staffordshire Terrier in Statur und Erscheinung zu einem merklich schwereren und größeren Hund als sein ehemaliger „großer Bruder“. Obwohl diese Hunderasse in der Liste der Kampfhunde steht, ist dieser vorzüglich als Begleithund geeignet und findet als solcher oftmals Verwendung. In der Pflege ist der American Staffordshire Terrier sehr anspruchslos, gelegentliches abstreifen mit einem Gummihandschuh (lose Haare sollten entfernt werden) genügt bereits. Die Kontrolle der Ohren ergänzt das Pflegespektrum.