Über das Internet hat ein Patient heute die Möglichkeit einen so genannten Zahnarztvergleich vorzunehmen. Es gibt inzwischen zahlreiche derartiger Portale. Die Vorgehensweise ist folgende: Nach der Registrierung können Patienten auf dem Portal für einen Zahnarztvergleich, den Kostenvoranschlag, den so genannten Heil- und Kostenplan einstellen. Das ganze funktioniert wie eine umgekehrte Versteigerung. Ähnliche Portale gibt es auch bereits für Handwerksleistungen und Dienstleistungen.Derartige Portale werden zum Teil von den Krankenkassen unterstützt. Ob das von einem Patienten gewählte „Auktionshaus für Zahnarztbehandlungen“ Gebühren erhebt, hängt von der Krankenkasse des Patienten ab.
Wenn der Patient einer Partnerkasse des Internetportals angehört, ist diese Dienstleistung kostenlos. Für Patienten anderer Krankenkassen richten sich die Gebühren nach der Höhe des Heil- und Kostenplans. Diese liegen Gebühren liegen aber noch im einstelligen Bereich. Es gibt aber auch völlig kostenlose Portale zum Zahnarztvergleich. Die Preisunterschiede, die mittels derartiger Portale erzielt werden können, sind zum Teil beachtlich. Der Zahnarztvergleich ist vollkommen unverbindlich. Das heißt dem Patienten ist es freigestellt, ob er sich nach Ende der Auktion mit einem der Zahnärzte, die einen Preis geboten haben, in Verbindung setzen, oder nicht. Entscheidet sich ein Patient für einen dieser Zahnärzte, hat er nach erfolgter Behandlung die Möglichkeit auf dem Internetportal die Leistung des Zahnarztes abschließend zu bewerten, wie es auch auf den einschlägigen Internetportalen für Handwerksleistungen und Dienstleistungen möglich ist. Diese Bewertungen wiederum helfen vielen anderen Patienten, die zu einem späteren Zeitpunkt sich auf dem Internetportal anmelden, ihren Heil- und Kostenplan einstellen und vor der Entscheidung stehen einen Zahnarzt auszuwählen, sich zu entscheiden.
Autorin: Sabrina Fries
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