Von rund 21 Millionen Paaren in Deutschland sind mehr als 85 Prozent verheiratet. Geheiratet wird dabei heute nach wie vor, aber auch die Scheidungsanwälte haben ordentlich zu tun, weil die eine oder andere Heirat nun doch mehr oder weniger überstürzt war.
Dabei ist es dann insbesondere für Katholiken eine regelrechte Gradwanderung, wenn sie sich neu verlieben und wieder heiraten möchten, denn vor Gott und der Kirche sind sie nach wie vor verheiratet, und zwar mit der Person, mit denen sie als erstes das Ehegelübte geleistet haben.
Dabei lag bis Ende des 18. Jahrhunderts die Eheschließung ausschließlich in Händen der Kirchen. Erst der Code Civil aus dem französischen Recht ebnete den Weg zur Zivilehe. In den 1850er Jahren kam es in Oldenburg zur ersten zivilrechtlichen Heirat – und zwar war diese die Trauung des Baptistenprediger August Friedrich Wilhelm Haese und Meta Schütte. Für die Durchführung der Zivilehe waren gerade die Dissidenten dankbar, denn ihnen wurde vielerorts die rechtlich anerkannte kirchliche Eheschließung verwehrt. Später kam es zur ersten Gründung der staatlichen Standesämter, wo eine Heirat unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen werden konnte. Letztlich setzte sich die Zivilehe durch, wobei die kirchliche Eheschließung zwar zusätzlich stattfinden dürfte, aber erst nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten.
Das Jahr 2009 brachte diesbezüglich eine Änderung. Eine Heirat ist seit dem 01. Januar 2009 durch die Änderung des Personenstandsgesetz auch wieder rein kirchlich möglich. Auch nach einer derartigen Heirat haben die Ehepartner nach Artikel 6 des Deutschen Grundgesetz die gleichen Rechte, wie diejenigen, die ausschließlich die staatliche Form wählten, um sich zu vermählen.