Die digitale Signatur



Wir kennen heute alle den Begriff der Signatur. Doch ist es nicht nur eine Unterschrift im Allgemeinen, die man heute als Signatur bezeichnet. Auch findet man den Begriff der Signatur als Kennzeichnung im Bibliotheks- und Archivwesen oder auch in der Geografie. Darüber hinaus findet man den Begriff der Signatur heute aber auch im Druckwesen, in der Mathematik und in der Informatik.
Wenn wir heute allerdings von einer Signatur sprechen, dann meinen wir im Allgemeinen die Signatur, die als Unterschrift dient. Doch gibt es heute diverse Arten einer solchen Signatur. Hierzu gehört etwa die Signatur in der Kunst, die als Urheberangabe eines Künstlers für sein Werk gilt, die Signatur in E-Mails – und hier insbesondere in der geschäftlichen Kommunikation – und auch in Form der elektronischen Signatur. Darüber hinaus gibt es heute auch die digitale Signatur, die als ein kryptografisches Verfahren angesehen wird, bei dem zu einer Nachricht eine Zahl berechnet wird. Die Urheberschaft und die Zugehörigkeit zur Nachricht können durch jeden geprüft werden. Während es sich bei der Nachricht um beliebige Daten handelt, stellt die Zahl hier die digitale Signatur selbst dar.
Heute basieren die digitalen Signaturen vor allem auf asymmetrischen Kryptosystemen. Auch verwenden sie ein Schlüsselpaar, das aus einem privaten (und geheimen) und öffentlichen (nicht geheimen) Schlüssel besteht. Diese Schlüssel werden heute üblicherweise als privater und öffentlicher Signaturschlüssel bezeichnet. Mithilfe einer solchen digitalen Signatur kann man heute sichere elektronische Signaturen erzeugen, doch sollte man diese beiden Begriffe nicht gleichsetzten, denn die digitale Signatur ist nicht inhaltsgleich mit der elektronischen Signatur, da es sich bei der digitalen Signatur um einen mathematischen bzw. technischen Begriff handelt, während die elektronische Signatur ein juristischer Begriff ist.


09.04.08 Internet Kommentieren Trackback

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