Es gibt viele Möglichkeiten, finanziell Vorsorge zu treffen und das in jeder Lebensphase. Natürlich können Kinder noch keine eigenen Entscheidungen treffen, besonders wenn sie gerade erst geboren wurden bzw. noch sehr klein sind. Da sind es die Eltern und Großeltern, die durch einen Kindersparplan dem Nachwuchs zu Startkapital in sein späteres, eigenes Leben verhelfen. Einen Kindersparplan kann man für unterschiedliche Finanzdienstleistungsprodukte abschließen. Meistens werden in einen Kindersparplan regelmäßig bestimmte Beträge eingezahlt. Das trifft zum Beispiel auf Ausbildungsversicherungen zu, die als Kindersparplan immer noch sehr beliebt sind.
Eine neuere, noch nicht so bekannte Anlagevariante, sind Genußrechte. Genusssrechte sind finanzielle Beteiligungen an Firmen oder Gesellschaften. Im Gegensatz zu Aktien, eine andere und bekanntere Form von Firmenbeteilung, besteht bei einem Genußschein allerdings kein Stimmrecht, sondern der Anleger und damit Kapitalgeber wird ausschließlich an der Gewinnausschüttungen der Firma beteiligt. Für den Erwerb der Genusssrechte kann der Anleger zwischen einer Einmalzahlung oder auch einer Ratenzahlung wählen. So ist es möglich, mit relativ geringen monatlichen Belastungen auf eine ordentliche Startkapitalansammlung für den Nachwuchs zu kommen. Auch die Laufzeit von dem Genussschein ist flexibel wählbar. So kann man einen Genußschein ab fünf Jahren Laufzeit erwerben.
Die Anlageform der Genußrechte kommt natürlich auch für viele andere Lebensphasen und Sparziele in Frage. Auch einen Immobiliensparplan kann man mit einem Genussschein realisieren. Dabei kann man mit dem Immobiliensparplan sowohl auf die eigenen vier Wände sparen, aber auch auf eine Immobilie als Sachanlage bzw. als Miteigentümer einer Immobilie. Für das eigene Haus oder zur Finanzierung der eigenen Wohnung sind natürlich Bausparverträge nach wie vor beliebt, die werfen aber weniger Verzinsung ab und unflexibler.