Vergleiche zwischen den Krankenversicherungen



Die Unterschiede zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen werden immer größer. Die gesetzlichen Krankenkassen mussten in den letzten Jahren die Leistungen immer weiter kürzen und auch in Zukunft werden immer mehr Leistungseinbußen zu verzeichnen sein. Dies ist der Vorteil bei den privaten Versicherungen. Dort bleiben die vertraglich vereinbarten Regellungen solange bestehen, bis der Versicherungsnehmer in einen anderen Tarif wechselt. Ein wichtiger Punkt der beide Versicherungen stark voneinander unterscheidet ist das Krankentagegeld. Während die gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer ab der siebten Krankheitswoche nur noch 70% des Bruttoarbeitslohns erhalten, zahlt die private Krankenversicherung weiterhin den vollen Nettolohn und das ohne zeitliche Begrenzung. Von den 70%, die die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, werden zusätzlich noch die Beiträge für die Sozialversicherung abgeführt.
Ein weiterer gravierender Unterschied ist beim Zahnersatz sehr deutlich zu sehen. Die gesetzlich Versicherten erhalten einen Zuschuss von 50%. Dabei muss ein Bonusheft sorgfältig geführt werden, sonst kann es sein, dass es nicht einmal diese 50% gibt. Für die anderen 50% muss das Mitglied selbst aufkommen. Die Privatpatienten haben stellenweise Anspruch auf Erstattung von 90% der Kosten. Auch die Materialien oder die Art und Weise der Behandlung wird bezahlt, ohne dass große Einschränkungen vorhanden sind. Privatpatienten sind bei den Ärzten in der Regel beliebter als die Kassenpatienten. Das berühmt-berüchtigte Zweiklassensystem. Da die Privatpatienten von den Ärzten direkt eine Rechnung bekommen, sehen diese so schneller ihr Geld, als es vielleicht bei den Kassenpatienten der Fall ist. Als Privatpatient bekommt man bei den Ärzten schneller einen Termin und muss auch nicht mit langen Wartezeiten rechnen.


08.09.07 Versicherungen Kommentieren Trackback

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