Besondere Haftpflichtversicherungen



Der Begriff Haftpflichtversicherung ist ein Oberbegriff für viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. So gibt es eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, eine für den privaten Bereich sowie eine Haftpflichtversicherung für Lehrer.

Die wichtigste der Haftpflichtversicherungen ist die ohne Zweifel die private Haftpflichtversicherung. Eine der Pflichtversicherungen im Haftpflichtversicherung Bereich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Versicherung kann man beim Straßenverkehrsamt kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Des Weiteren sind Haftpflichtversicherungen für Gewerbetreibende sehr wichtig. Dabei gibt es für Ingenieure, Architekten und Makler ganz spezielle Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Durch eine Haftpflichtversicherung werden Haftpflichtrisiken abgesichert, denn das Gesetz sieht vor, dass jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, in vollem Umfang für diesen Schaden haftbar gemacht werden kann. Auch für Unternehmer hat dies Gültigkeit. Allerdings brauchen nicht alle Unternehmen den gleichen Haftpflichtschutz, weshalb es gerade für sie sehr wichtig ist, ihren Versicherungsbedarf genau zu kennen. Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung auch, umfasst der Versicherungsschutz bei der Betriebshaftpflichtversicherung die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten.

Zudem ist auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Versicherung Umfang enthalten. Daher gilt eine betriebliche Haftpflichtversicherung auch als indirekte Rechtschutzversicherung, denn bei der Anspruchsüberprüfung wird immer auch die rechtliche Seite durchleuchtet. Gleiches gilt auch für die privaten Haftpflichtversicherungen, denn auch sie sind in gewisser Weise eine Rechtschutzversicherung. Allerdings übernimmt keine Haftpflichtversicherung die Kosten, die auch eine Rechtschutzversicherung übernehmen würde. Lediglich der rechtliche Bereich wird durchleuchtet. Möchte man vor Gericht seine Ansprüche geltend machen und dabei nicht auf den Kosten sitzen bleiben, muss man immer noch zusätzlich über eine Rechtschutzversicherung verfügen.


13.05.08 Versicherungen Kommentieren Trackback

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