Berufsunfähigkeit mit einer Unfallversicherung absichern?



Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar. Das meinen jedenfalls die Experten nahezu einstimmig. Aber kann nicht auch eine Unfallversicherung eine Police gegen Berufsunfähigkeit ersetzen?

Die Rentenreform von 2001 hat die Versicherungsbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich zu Ungunsten der Versicherten verschlechtert. Das gilt insbesondere für den Bereich der Berufsunfähigkeit. Dieser ist nämlich für die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung eigentlich gar nicht mehr relevant. Sie prüfen mittlerweile nur noch, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Und die umschließt alle Branchen und Tätigkeiten, wenn es darum geht festzustellen, ob der vermeintlich Berufsunfähige noch arbeiten kann. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit spielt keine Rolle. Und genau aus diesem Grund erfreuen sich private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit mittlerweile wachsender Beliebtheit.

Private Unfallversicherung gegen Folgen der Berufsunfähigkeit?

Wer also eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte genau die Lücke schließen, welche die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt: die Absicherung gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit in dem erlernten und/oder zuletzt ausgeübten Beruf, die nicht unbedingt gleichbedeutend sein muss mit einer Erwerbsminderung. Schön und gut – könnte man meinen. Aber leistet das nicht auch eine private Unfallversicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht ersetzbar

Dass private Unfallversicherungen ziehen, wenn es darum geht, eine Berufsunfähigkeit abzufedern, die nicht gleichzeitig eine Erwerbsminderung darstellen, ist schon möglich. Das kommt auf den Vertrag an und ist normalerweise im so genannten Kleingedruckten geregelt. Aber ganz sicher ist: Die Unfallversicherung greift nur dann, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich durch einen Unfall ausgelöst wurde. Und das schränkt die Sache erheblich ein, da dies nur in 10 Prozent aller Fälle so ist. Damit erweist sich die Unfallversicherung in diesem Fall als nicht taugliches Instrument, das eine Berufsunfähigkeitsversicherung keineswegs ersetzen kann.


07.04.08 Finanzen
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